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Bekanntmachungen

Bürgerversammlung 2012

Die Bürgerversammlung der Gemeinde Röslau findet am 13.11.2012 in der Turnhalle der Grundschule statt.


Information der Nachbarländer im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Aufgrund der räumlichen Nähe zur bayerischen Grenze, sowie der grenzüberschreitenden Auswirkungen, die der Neubau von zwei weiteren Reaktorblöcken am Standort des Atomkraftwerkes Temelin hat, besteht im Rahmen der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) die Verpflichtung der Tschechischen Republik die Nachbarländer im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu informieren.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat nun das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der Tschechischen Republik für den Bau der Reaktoren 3 und 4 in Temelín an die grenznahen Landratsämter (Cham, Freyung-Grafenau, Hof, Neustadt a. d. Waldnaab, Passau, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Wunsiedel) und kreisfreien Städte (Hof, Passau und Weiden i. d. Oberpfalz) verschickt.

Gemäß Information des StMUG liegen dort vom 07.05.2012 bis zum 05.06.2012 folgende Unterlagen zu den üblichen Geschäftszeiten aus. Sie sind außerdem im Internet einzusehen, unter folgendem Link: http://www.stmug.bayern.de/umwelt/reaktorsicherheit/temelin/index.htm

Gutachten zum Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Temelín einschließlich Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk mit Schaltanlage Kocin“,
diese Bekanntmachung des StMUG
Bürgerinnen und Bürger und Einrichtungen haben nur bis zum 05.06.2012 die Möglichkeit die Dokumentation einzusehen und Stellungnahmen in deutscher Sprache dem Tschechischen Umweltministerium zu übermitteln (Es zählt das Datum des Poststempels).

Die Adresse lautet:

Ministerstvo Životního Prostredí
100 00 Praha 10 - Vršovice
Vršovická 65
Tschechische Republik


Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Jahr 2012

Vorbehaltlich der Erteilung anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2012 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes, die Grundsteuer in der Gemeinde Röslau

im Kalenderjahr 2012 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt..

Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2011 erhalten, im Kalenderjahr 2012 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tage die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen ein schriftlicher Steuerbescheid 2012 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am

15. Februar,
15. Mai,
15. August und
15. November 2012 fällig.

Kleinbeträge unter 15 Euro werden am 15. August fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs 3 Grundsteuergesetz Gebrauch machen, ist die Grundsteuer in einem Betrag am 1.7. fällig.

Wir bitten diese Zahlungstermine pünktlich ein zu halten.

Röslau, den 07. Januar 2012
GEMEINDE RÖSLAU
gez.
Gebhardt
1. Bürgermeister



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