In Blau auf goldenem Dreiberg ein steigendes silbernes Einhorn (ministerielle Zustimmung vom 24. Juli 1967 Nr. I B 3-3000/29 R 5).

Mit Wirkung vom 1. Januar 1966 wurden die beiden Gemeinden Oberröslau und Unterröslau zusammengelegt. Die Gemeinde Oberröslau führte seit der Genehmigung durch das Bayer. Staatsministerium des Innern vom 7.5.1928 (Nr. 3008 c 21) ein eigenes Wappen (in Blau steigt ein silbernes Einhorn auf goldenem Dreiberg nach rechts auf), das in Anlehnung an das Wappen der freiherrlichen Familie von Waldenfels die geschichtliche Entwicklung der Gemeinde darstellte. Da der sachliche Zusammenhang (Beziehung der Orte Unter- und Oberröslau mit der Familie von Waldenfels) auch für die neue Gemeinde zutrifft, hat die Gemeinde Röslau das Wappen der untergegangenen Gemeinde Oberröslau übernommen.
Gemeindeteile: Röslau, Bibersbach, Bödlas, Brücklas, Dürnberg, Grün, Oberwoltersgrün, Rauschensteig, Rosenhof, Thusmühle, Unterwoltersgrün.
Siehe auch die Wappensammlung: Wappen auf Siegfried`s Homepage
Siegel von Oberröslau:
1927 strengte die Gemeinde mit der Behauptung, sie babe früher Marktrecht besessen, ein Verfahren auf Wappenverleihung an. Aus dem damals bekannten Material ließ sich kein Nachweis für eine frühere Wappenführung erbringen. Die Verleihung eines neuen Wappens, für das Entwürfe eingereicht wurden, schlossen aber die seinerzeitigen Bestimmungen aus, denen zufolge Landgemeinden nur in besonders begründeten Fällen das Wappenrecht erhalten konnten. Erst in neuester Zeit gelang es Dr. Singer in Arzberg bei der systematischen Durcharbeitung der Urkundenbestände im Stadtarchiv Wunsiedel, das ursprüngliche Ortszeichen von Oberröslau festzustellen. Es ist durch zwei Siegel überliefert, deren Umschriften der Tatsache entsprechen, dass schon um 1487 im Ort ein vollständiges Rats- und Gerichtskollegium bestand.

Das ä1tere Siegel mit der Legende „pirgermeister und rat zu K`Resla“ in eigenartiger gotischer Kursive ist durch Abdrucke seit 1518, das zweite . S . E(INE)S . ROTS. CV. REISLE RLR seit 1534 bezeugt. Das Siegelbild ohne Schild ist in beiden Fällen ein glockenartiger Bienenkorb zwischen zwei gestielten Rosen. Dazu bemerkt Singer: „Der nahe bei dem sagenumwobenen Zeidelmoos und einem Mittelpunkt der einstigen Waldbienenzucht, Weißenstadt, mit einer Zeidlerordnung von 1398 gelegene Ort gibt sich durch sein altes Siegel als bedeutsamer Platz mittelalterlicher Bienengehege zu erkennen, auch wenn dafür keine anderen Beweismittel vorliegen.“ In den beiden Rosen darf man das redende Symbol für den Ortsnamen sehen.
Akt 2914; OWS; F. W. Singer, Spätgot. Gemeindesiegel des Sechsämterlandes (Kulturwarte V. 1959); Kdm. Wunsiedel.