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Warnwestenpflicht ab 1. Juli auch für Schlepperfahrer

Seit dem 1. Juli 2014 brauchen alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge bis auf wenige Ausnahmen mindestens eine Warnweste. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass diese sinnvolle Regelung auch für Fahrten mit dem Schlepper gilt.

 

Die Warnweste kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Insassen das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen oder Wegen verlassen müssen und so einem Unfallrisiko ausgesetzt sind, weil der nachfolgende Verkehr an dieser Stelle nicht mit Fußgängern auf der Fahrbahn rechnet. Solche Situationen treten zum Beispiel bei einer Panne ein oder wenn nach Arbeiten auf dem Acker Reinigungsarbeiten auf der Straße notwendig sind. Weil es bei Unfällen oder Pannen mitunter schnell gehen muss, sollte die Warnweste immer griffbereit im Innenraum des Fahrzeugs liegen, so dass sie vor dem Verlassen des Fahrzeugs sofort übergestreift werden kann. „Wer eine Warnweste trägt, sorgt für ein großes Mehr an Sicherheit für sich selbst, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer.“, wirbt SVLFG-Vorstandsvorsitzender Arnd Spahn für den Einsatz der Weste in Signalfarben. Die Warnweste muss der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch, sollten neben der Warnweste auf dem Schlepper ein vollständiger Erste-Hilfe-Kasten sowie ein Warndreieck vorhanden sein. Wer über Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügt und ein funktionsfähiges Handy in der Tasche hat, kann bei Unfällen mit Verletzten sofort den Rettungsdienst verständigen und mit den notwendigen Sofortmaßnahmen am Unfallort beginnen. So kann wertvolle Zeit gewonnen werden. Die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen wird von der SVLFG finanziell bezuschusst.

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Veröffentlichung

Röslau
Di, 15. Juli 2014

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