Der Mittelpunkt des Fichtelgebirges

Willkommen in Röslau!

 
@Gemeinde Röslau
Bannerbild
Gemeinde Röslau - Zwölfgipfelblick
Gemeinde Röslau - Katholische Kirche
Gemeinde Röslau - Aussicht Zwölfgipfelblick
@Lichtakzent GmbH
Rathaushof
Gemeinde Röslau - Thus-Wasserfall
Gemeinde Röslau - Mehrgenerationenplatz
Gemeinde Röslau - Marktplatz
Wohnmobilstellplatz "Am Thuswald"
@Lichtakzent GmbH
Gemeinde Röslau - Blick in die Schulgasse
Als Favorit hinzufügen
 

Neue Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen

Grundsätzlich dürfen strohige Abfälle und pflanzliche Abfälle nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur auf dem Grundstück, auf denen die Abfälle entstanden sind, verbrannt werden. Jede Verbrennung ist mindestens 7 Tage vorher bei der Gemeinde anzuzeigen. Die Kreisverwaltungsbehörde prüft jede Verbrennung auf Rechtmäßigkeit und untersagt unter Umständen die Verbrennung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Röslau
Mi, 25. Januar 2017

Downloads

Weitere Meldungen

Erwerbsminderungsrente - Zuschlag ab 01. Juli 2024

Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2001 wurden die Erwerbsminderungsrenten mit dem Gesetz zur ...

Baumpflegeseminar - Schnittkurs 2024