Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz
Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Flyer erstellt, um die Steuerpflichtigen auf diese Pflicht hinzuweisen.
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Flyer Grundsteuer (FR, 12. Dezember 2025)
Flyer zur Grundsteuer


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