Wichtiger Hinweis für SEPA-Lastschrift-Mandate

Durch die neue gesetzliche Regelung, dass die Banken für ihre Neukunden den Kontenumzug regeln müssen, erhalten wir zunehmend mehr Mitteilungen, dass sich die Bankverbindung des zahlungspflichtigen Bürger geändert hat. Die Mitteilung gilt nicht als SEPA-Mandat. Man benötigt nach wie vor, gemäß des SEPA-Regelwerks, ein Mandat mit Originalunterschrift. Sollten wir eine Mitteilung Ihrer Bank erhalten werden wir Ihnen hierzu ein vorgefertigtes SEPA-Mandat zusenden, welches Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden. Vielen Dank!!

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Veröffentlichung

Röslau
Mo, 26. Februar 2018

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