Informationen zum Maifeuer

Auf Grund der Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung bestehen die Regelungen hinsichtlich der Ausgangsbeschränkungen und des Veranstaltungs- und Versammlungsverbots weiterhin und sind zu beachten.

Die Traditionsfeuer sind demnach untersagt.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass aus gegebenem Anlass seitens der Gemeinde Röslau auch privat stattfindende Besenfeuer, Maifeuer und Johannisfeuer dieses Jahr untersagt werden, aus folgenden Gründen:

Die Sicherheitsmaßnahmen auf Grund der Corona-Krise für die Feuerwehren sehen vor, dass sämtliche Risiken auf ein Mindestmaß zu reduzieren sind, um die Einsatzbereitschaft nicht zu gefährden. Des Weiteren nimmt die Brandgefahr auf Grund der Trockenheit weiter zu. Aktuell besteht bereits die Stufe 3. Tendenziell wird in den nächsten Tagen von einer Anhebung in die Stufe 4 ausgegangen.

Vor diesem Hintergrund erhöht das Abbrennen von pflanzlichen Abfällen das Risiko für die Feuerwehren unnötig um ein Vielfaches. Es würde den Vorgaben und den Sicherheitsmaßnahmen der Feuerwehren zuwiderhandeln. Das Abbrennen stellt auch keine zwingende Notwendigkeit dar. Es überwiegt hierbei das gemeindliche Interesse an der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren.

Des Weiteren weisen wir im Zusammenhang mit dem Abbrennen pflanzlicher Abfälle auf folgendes hin:

Gemäß der Bayerischen Pflanzenabfallverordnung (PflAbfV) dürfen pflanzliche Gartenabfälle aus Privatgärten grundsätzlich nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur auf den Grundstücken, auf denen die Abfälle angefallen sind, verbrannt werden. Des Weiteren ist das Abbrennen laut PflAbfV nur werktags zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr zulässig. Zukünftig sind die Anträge schriftlich bis spätestens 7 Tage vorher bei der Gemeinde Röslau zu stellen. Im Anschluss erfolgt die Prüfung der einzelnen Anträge.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis

 

Ihre Gemeindeverwaltung Röslau

 

 

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Veröffentlichung

Do, 23. April 2020

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