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Informationen zur neuen Grundsteuerreform

Hauseigentümer müssen in diesem Jahr eine neue „Steuererklärung“ abgeben. Denn für die Berechnung
der Grundsteuer müssen künftig aktuelle Grundstückswerte ermittelt werden. In diesem Jahr müssen
Wohneigentümer in Sachen Grundsteuer zum ersten Mal selbst tätig werden und eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Denn für die Reform der Grundsteuer werden alle Immobilien und Grundstücke in Deutschland zum ersten Mal seit 1964 wieder neu bewertet. Angewendet wird der aktualisierte Wert aber erst im Jahr 2025.

Wie hoch ihr Grundstückswert nach der neuen Berechnungsmethode sein wird und wie viel Grundsteuer Sie ab 2025 theoretisch bezahlen müssten, lässt sich annähernd auf der folgenden Seite berechnen: https://grundsteuer.de/rechner/

Allerdings gilt hier zu beachten: Der Rechner geht von den jetzigen Grundsteuerhebesätzen Ihrer Kommune (Gemeinde Röslau) aus. Der Wert im Grundsteuerrechner simuliert also, was Sie ab 2025 zahlen müssten.
* Hinweis *
Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötigt.

Welche Informationen muss ich in der Feststellungserklärung angeben?
In den meisten Fällen müssen Sie folgende Daten in Ihrer Feststellungserklärung angeben:
• Ihr Aktenzeichen (siehe Grundsteuerbescheid sowie Informationsschreiben des Finanzamts im Juni 2022)
• Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung)
• Bei mehreren Eigentümern: Informationen zu den Besitzverhältnissen
• Wohnadresse
• Grundstückart
• Grundstücksfläche
• Baujahr und ggf. Jahr einer Kernsanierung
• Wohnfläche

  • Das Aktenzeichen finden Sie auf ihrem vorliegendem Grundsteuerbescheid. 
  • Die Grundbuchinformationen entnehmen Sie entweder Ihrem Kaufvertrag, einem Grundbuchauszug oder aber Ihrem Grundsteuerbescheid. Sollten Ihnen Informationen fehlen, können Sie diese beim Grundbuchamt erhalten.
  • Auch Ihre Grundstücksfläche finden Sie in Ihren Kaufunterlagen oder im Grundbuchauszug.

 

Die Erklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter https://www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Falls Eigentümerinnen und Eigentümer nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben.

 

Ist eine elektronische Abgabe für Sie nicht möglich, kann die Steuererklärung auch auf Papier eingereicht werden.

  • Die bayerischen Formulare stehen hier in Kürze in einer grauen Variante ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck bereit.
  • Alternativ stehen Ihnen die bayerischen Formulare in der grünen Variante ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung. Diese grünen Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Röslau
Mi, 20. April 2022

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