"Digitales Rathaus"

Mehr Service für die Bürger: Mit dem Zuschuss aus dem Förderprogramm "Digitales Rathaus" kann bald mehr online erledigt werden.

Flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung

Die Digitalisierung bietet der Verwaltung eine Chance, ihre Prozesse weiter zu entwickeln, sich untereinander zweckvoll zu vernetzen und den Arbeitsalltag ressourcenschonend zu verbessern. Der Freistaat Bayern hat deshalb mit dem Masterplan BAYERN DIGITAL II die Digitalisierung der Verwaltung forciert. Das „papierlose Büro“ beginnt dabei bereits mit dem Kontakt zu Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Insofern ist es unabdingbar, dass Verwaltungsleistungen online angeboten werden.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 14. August 2017 verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch über Verwaltungsportale als Online-Dienste anzubieten. Um seiner Vorreiterrolle gerecht zu werden, hat sich der Freistaat Bayern das Ziel gesetzt, die wichtigsten Verwaltungsleistungen schon bis Ende 2020 digital zur Verfügung zu stellen. Mit dem BayernPortal und seinen Basisdiensten (u. a. der BayernID) sind wesentliche Komponenten einer digitalen Verwaltung sowie zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem OZG bereits vorhanden.

Dem kommunalen Bereich kommt bei der Umsetzung des OZG eine entscheidende Rolle zu, da dort ein Großteil der Verwaltungsleistungen angeboten wird. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ wird der Freistaat Bayern deshalb die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke ab Oktober 2019 beim Ausbau ihrer Angebote an Online-Diensten mit insgesamt rund 42 Mio. Euro Fördermittel unterstützen.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Beschaffungsmaßnahmen zur erstmaligen Bereitstellung von bisher nicht angebotenen Online-Diensten mit oder ohne digitalem Fachverfahren.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Röslau
Di, 11. Februar 2020

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