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Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2022

Im Moment haben einige bereits ein Anschreiben vom Finanzamt bekommen (Grundsteuer A) und die Vorbereitungen laufen. Die Formulare, welche man handschriftlich ausfüllen kann, werden nicht vor 1. Juli in den Kommunen verfügbar sein (sollte es früher sein, werden wir sie online informieren).

 

Sie brauchen keinen alten Einheitswertbescheid für das Ausfüllen des Formulars!!! Das Amt für Digitalisierung stellt ab 1. Juli 2022 im BayernAtlas alle notwendigen Informationen für ihr Grundstück zur Verfügung. Bitte drucken sie sich diese Informationen aus und helfen Sie auch ihren Eltern, Verwandten, Bekannten, welche nicht die Möglichkeit eines Online-Zugangs haben. Gerne helfen wir in Ausnahmefällen weiter, jedoch ist das tatsächlich für alle Grundstücksbesitzer nicht zu stemmen. Bitte beachten Sie, das Anfragen an das Katasteramt kostenpflichtig (8,00 Euro) sind. Das Finanzamt hilft nur in Fällen weiter, in welchen nachweislich keine Möglichkeit besteht an Daten zu kommen. Steuerberatern werden die Informationen zur Verfügung gestellt. Bitte hier jedoch auch beachten, dass dies kostenpflichtig ist. Jedoch aber bestimmt hilfreich, für diejenigen, welche viele Grundstücke besitzen. (Es muss für jedes Aktenzeichen - Finanzamt - ein eigenes Formular ausgefüllt werden.)

 

Wir haben mal ein Musterdokument für bebautes Grundstück mit angehängt. Nur ein Blankobeispiel.

 

Hier noch ein paar nützliche Informationen:

 

Für die Abgabe der Grundsteuererklärung benötigen Sie Angaben wie die Fläche des Grundstücks, Gebäudeflächen und Angaben zur Art der Nutzung zum Stichtag 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt).

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie dabei und stellt gemäß Art. 10a Abs. 2 BayGrStG im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 folgende Daten der Flurstücke zum Hauptfeststellungszeitpunkt zur Verfügung:

  • Flurstücksnummer
  • Amtliche Fläche
  • Gemeindenamen
  • Gemarkungsname und Gemarkungsnummer
  • Tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen
  • Nur für landwirtschaftliche Flächen: (Gesamt-)Ertragsmesszahl

 

Wichtigster Link: 

www.grundsteuer.bayern.de (Die Daten für den BayernAtlas werden zum 1. Juli 2022 freigeschalten, Datei für die Anleitung im BayernAtlas ist angehängt).

Schauen Sie sich bitte auch die im Link hinterlegten Erklärvideos an. 

 

Sie haben 3 Möglichkeiten zur Abgabe ihrer Erklärungen. Per Elster (hierzu brauchen sie ein Zertifikat, dass sie anfordern müssen oder vielleicht schon haben, per PC-PDF-Formular oder handschriftlich) 

 

 

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