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Hilfestellung zur Grundsteuerreform

Bald ist es soweit und Sie können mit dem Ausfüllen der Grundsteuererklärungen beginnen.

Bitte macht euch und uns keinen Zeitdruck! Wir denken, wenn am 1. Juli 2022 der BayernAtlas und das Elster-Formular anläuft, kann es hier durchaus zu Internetschwierigkeiten kommen. Es ist bis Ende Oktober Zeit.

 

Damit Sie vorbereitet sind, haben wir Ihnen einige notwendige Informationen aufgeschrieben was Sie sich zum Ausfüllen bereit legen sollten.

Wir werden nicht Unmengen an handschriftlichen Ausfüllformularen bekommen, deshalb möchten wir alle bitten, nur dann handschriftliche Formulare abzuholen, wer keinen PC besitzt. Die grauen Formulare sind ja bereits online und können bequem am PC ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden.

Gerne helfen wir in Ausnahmefällen weiter, jedoch ist das tatsächlich für alle Grundstücksbesitzer nicht zu stemmen. Bitte helft euch untereinander weiter! 

 

Notwendige Daten

  • Steuernummer (Aktenzeichen) – Grundsteuerbescheid FA/Anschreiben FA Zeile 2
  • Steuer-Identifikationsnummer – Lohnsteuerbescheinigung/Einkommensbescheid z.B. Zeile 18
  • Steuernummer – Einkommensbescheid z.B. Zeile 29      
  • Gemarkung, Flurstück Zähler und Nenner, Grundbuchblattnr., Grundstücksgröße –für Landwirtschaft – Ertragsmesszahl -  Bayern Atlas (kann in der Gemeinde gedruckt werden-Kopie 1 Euro)
  • Anteile aller Miteigentümer: Grundsteuermessbescheid Finanzamt (Eigentumsanteile)
  • Wichtig: Es muss die Wohnfläche und nicht die Grundfläche des Hauses eingetragen werden. (Bauakten, Notarakten evtl.Gebäudeversicherung)

 

Hinweise:

Feststellungsdaten sind für alle - 1.1.2022

Grund der Feststellung für alle – Hauptfeststellung (1)

pro Aktenzeichen Finanzamt (können auch mehrere Flurnummern sein)

1 Hauptvordruck und zugehörige Anlagen)

- jedes Aktenzeichen muss separat veranlagt werden.

 

wer sich informieren will, wie sich der Steuerbetrag neu berechnet:

Grundsteuer Rechner | Grundsteuer.de https://www.grundsteuer.de/rechner/

 

Videos unter https://grundsteuer.bayern.de

Möglichkeit über Elster auszufüllen, oder am PC (graue Formulare-ausdrucken und unterschreiben) oder handschriftlich

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 23. Juni 2022

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