Hinweise zum Maifeuer und Besenbrennen
Maifeuer und Besenbrennen
Brennmaterialien:
- Erlaubt:
- Reisig, Äste
- unbehandeltes, unbeschichtetes, naturbelassenes Holz
- trockene Ernterückstände wie Stroh und Heu
- Verboten (ordnungsgemäße Entsorgung notwendig):
- Papiere und Pappen
- Dachpappe
- Folien und Kunststoffteile
- Matratzen
- Spermüll
- Das Verbrennen dieser Materialien in freier Natur ist eine illegale Müllentsorgung, die Natur und Mensch mit Giftstoffen belastet
Einzelheiten dazu können im Landratsamt unter der Tel.-Nr. 09232 80-521 erfragt werden.
Wahl des Feuerplatzes - Was gilt zu beachten?
- Abbrennen von Feuer in Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und Geschützten Landschaftsbestandteilen ist verboten
- Biotope und Lebensstätten dürfen nicht beeinträchtigt werden ( Gebüsche, Hecken, Feldgehölze, Hohlwege, Röhrichtbestände, Zwergstrauchheiden, Standorte mit Mager- und Trockenvegetation oder offenen Felsbildungen)
- Feldraine mit Altgrasbeständen dürfen nicht entzündet werden (bietet Deckung und Nahrung für Niederwild)
- Kein Feuerlegen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100m
- Sicherheitsabstand von mindestens 50m zu Gebäuden und Bäumen
Weitere Hinweise:
- durch eine längere Lagerung des Brennmaterials im Winter oder Frühling richten sich hier Tiere wie Igel oder Vögel häuslich ein, daher sollte das Brennmaterial vor dem Anzünden umgeschlichtet werden!
Das Landratsamt weist darauf hin, dass Maifeuer bei der Gemeinde bzw. in gemeindefreien Gebieten, beim Landratsamt anzuzeigen sind.
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Einhaltung der Vorschriften wird verstärkt überwacht.
Rückfragen zu diesem Thema können an die untere Naturschutzbehörde 09232 80-431 oder an das Sachgebiet Abfallrecht 09232 80-414 beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge gerichtet werden.
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Veröffentlichung
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