Der Mittelpunkt des Fichtelgebirges

Willkommen in Röslau!

 
Gemeinde Röslau - Katholische Kirche
@Gemeinde Röslau
Rathaushof
@Lichtakzent GmbH
Gemeinde Röslau - Zwölfgipfelblick
Gemeinde Röslau - Blick in die Schulgasse
@Lichtakzent GmbH
Gemeinde Röslau - Thus-Wasserfall
Gemeinde Röslau - Aussicht Zwölfgipfelblick
Wohnmobilstellplatz "Am Thuswald"
Bannerbild
Gemeinde Röslau - Mehrgenerationenplatz
Gemeinde Röslau - Marktplatz
Als Favorit hinzufügen
 

Hinweise zum Maifeuer und Besenbrennen

Maifeuer und Besenbrennen

Brennmaterialien:

  • Erlaubt:
    • Reisig, Äste
    • unbehandeltes, unbeschichtetes, naturbelassenes Holz
    • trockene Ernterückstände wie Stroh und Heu
  • Verboten (ordnungsgemäße Entsorgung notwendig):
    • Papiere und Pappen
    • Dachpappe
    • Folien und Kunststoffteile
    • Matratzen
    • Spermüll
    • Das Verbrennen dieser Materialien in freier Natur ist eine illegale Müllentsorgung, die Natur und Mensch mit Giftstoffen belastet

Einzelheiten dazu können im Landratsamt unter der Tel.-Nr. 09232 80-521 erfragt werden.

Wahl des Feuerplatzes - Was gilt zu beachten?

  • Abbrennen von Feuer in Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und Geschützten Landschaftsbestandteilen ist verboten
  • Biotope und Lebensstätten dürfen nicht beeinträchtigt werden ( Gebüsche, Hecken, Feldgehölze, Hohlwege, Röhrichtbestände, Zwergstrauchheiden, Standorte mit Mager- und Trockenvegetation oder offenen Felsbildungen)
  • Feldraine mit Altgrasbeständen dürfen nicht entzündet werden (bietet Deckung und Nahrung für Niederwild)
  • Kein Feuerlegen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100m
  • Sicherheitsabstand von mindestens 50m zu Gebäuden und Bäumen

Weitere Hinweise:

  • durch eine längere Lagerung des Brennmaterials im Winter oder Frühling richten sich hier Tiere wie Igel oder Vögel häuslich ein, daher sollte das Brennmaterial vor dem Anzünden umgeschlichtet werden!

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Maifeuer bei der Gemeinde bzw. in gemeindefreien Gebieten, beim Landratsamt anzuzeigen sind.

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Einhaltung der Vorschriften wird verstärkt überwacht.

Rückfragen zu diesem Thema können an die untere Naturschutzbehörde 09232 80-431 oder an das Sachgebiet Abfallrecht 09232 80-414 beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge gerichtet werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Röslau
Di, 02. April 2019

Weitere Meldungen

Baumpflanzaktion 2024

Vollsperrung bei Ludwigsfelder Str. 19a

Am Montag, den 29.04.2024 bis zum Dienstag, den 30.04.2024, ist die Durchfahrt durch die ...