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3. BREITBAND FÖRDERVERFAHREN (Gigabit)

 

Zur Unterstützung des Gigabit-/Glasfaser-Ausbaus beteiligt sich die Gemeinde Röslau an den Breitbandförderprogrammen des Bundes ( Gigabit-RL Bund 2.0)  und des Landes (BayGibitR)

Die Veröffentlichungen des Gigabit Programm des Bundes finden Sie unter: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do

Nachfolgend informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Bayerischen Gigabit Förderprogramms und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (23.06.2023)


 

Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Gemeinde Röslau in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL Bund 2.0)“ sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)“ eine kombinierte Markterkundung durch.

Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers:

https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do

Die nach Gigabit-RL Bund 2.0 veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird die Kommune in beide Verfahren einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.

 

Förderschritt 1  Beginn Bestandsaufnahme (23.06.2023)


 

Die Gemeinde Röslau plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Phase ist noch nicht bekannt, für welche Adressen eine Förderung in Anspruch genommen werden kann. Hierzu wurde eine Adressliste des gesamten Versorgungsbereichs der Gemeinde Röslau auf der oben genannten Plattform zur Verfügung gestellt.

Die Kommune führt ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß „Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren“  (veröffentlicht unter Punkt 2 auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrums: https://www.schnelles-internet.bayern.de/gigabit/musterdokumente.html)  durch.

                            ________________________________________

3. BREITBAND FÖRDERVERFAHREN (alt!)

gemäß der Bayerischen Gigabit Richtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Röslau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

 

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

Erneuter FÖRDERSCHRITT 2:

MARKTERKUNDUNG BEKANNTMACHUNG (20.07.2022)

 

Die Gemeinde Röslau wiederholt für einige Adressen die Markterkundung und bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 31.08.2022 an dieser zusätzlichen Markterkundung gemäß der nachfolgenden Bekanntmachung, Karte und Adressliste zu beteiligen.

 

erneute Karte Markerkundung

erneute Liste Markterkundung 1.2

erneute Liste Markterkundung

Gemeinde Röslau Bekanntmachung Markterkundung

 

FÖRDERSCHRITT 2: markterkundung bekanntmachung (29.03.2021)

 

Die Gemeinde Röslau veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.


Die Gemeinde Röslau bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 06.05.2021 laut nachfolgender Bekanntmachung an der Markterkundung zu beteiligen.

 

"Gemeinde Röslau Bekanntmachung Markterkundung"

 

FÖRDERSCHRITT 1: Beginn Bestandsaufnahme (29.03.2021)

 

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Röslau nachfolgend die aktuelle Breitband-Ist-Versorgung der förderfähigen Adressen auf einer Karte veröffentlicht.

 

Die entsprechende Adressliste erhalten Sie, nachdem Sie die unterschriebene Verpflichtungserklärung per E-Mail an Herrn Stefan Raithel    gesendet haben.

Nutzungsbedingungen Geodaten

Gemeinde Röslau Verpflichtungserklärung Geodaten
Gemeinde Röslau Karte Breitband Ist-Versorgung förderfähiger Adressen vor Markterkundung

 

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2. BREITBAND FÖRDERVERFAHREN

 

Die Gemeinde Röslau beteiligt sich zum zweiten Mal am Breitband Förderprogramm des Freistaates Bayern.

 

Ziel dieses 2. Verfahrens ist es, die restlichen „ Weißen Flecken - Breitbandanschlüsse unter 30 Mbit/s im Download“zu erschließen.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

 

Förderschritt 8: Fördersteckbrief (02.09.2022)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.schnelles-internet.bayern.de/ext_data/BBZ_Veroff_Links_Table_new.html

 

 

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag  (27.11.2019)

 

Der Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde Röslau und der Telekom Deutschland GmbH zum Breitbandausbau (2. Verfahren) wurde abgeschlossen.

 

Die Stellungnahme der Gemeinde Röslau zum Kooperationsvertrag kann in dem nachfolgendem Dokument eingesehen werden.

 

Stellungnahme der Gemeinde Röslau.

 

Förderschritt 6: Breitbanderschließung Zuwendungsbescheid  (27.06.2019)

 

Der Gemeinde Röslau ist am  27.06.2019 durch die Regierung von Oberfranken der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern für das 2. Förderverfahren ausgestellt worden.

Der Förderbescheid wurde am 27.06.2019 durch den Finanzminister Dr. Markus Söder dem 1. Bürgermeister Torsten Gebhardt überreicht.

 

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis  (08.03.2019)

 

Die Bekanntmachung der Gemeinde Röslau bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR).

Die Bekanntmachung kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

 

Bekanntmachung der Gemeinde Röslau

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung  (10.09.2018)

 

Die Gemeinde Röslau führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

 

Die Gemeinde Röslau bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung, Angebote bis zum 08.11.2018 einzureichen.

 

Gemeinde Röslau Bekanntmachung Auswahlverfahren

 

Gemeinde Röslau Karte zum Auswahlverfahren

 

Gemeinde Röslau Adressliste zu den Erschließungsgebieten

 

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis  (10.09.2018)

 

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Röslau vom 17.03.2018  bis zum 23.04.2018 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.   Die Ergebnisse der Markerkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

 

Gemeinde Röslau Markterkundung Ergebnis

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (14.03.2018)
 

Die Gemeinde Röslau veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden. Die Gemeinde Röslau bittet daher mit dem nachfolgenden Aufruf (PDF-Datei) alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 23.04.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Gemeinde Röslau Markterkundung Bekanntmachung

 

 

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (14.03.2018)
 

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand der zur Verfügung stehende Informationen oder/und öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen. Die Breitband Ist-Versorgung für die Gemeinde Röslau kann nachfolgend eingesehen werden:

 

Karte Ist Versorgung zweites Verfahren

 

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Förderschritt 8: Fördersteckbrief
(03.11.2015)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete können unter folgendem Link eingesehen werden:

 

Fördersteckbrief der Gemeinde Röslau (PDF-Format);

Karte der finalen Erschließungsgebiete (PDF-Format);

 

Gemeinde Röslau, den 21.12.2015

Gebhardt 1. Bürgermeister

 

Für Rückfragen steht Ihnen der Breitbandpate der Gemeinde Röslau,

Herr Stefan Raithel zur Verfügung.

 

Tel.: 0 92 38 / 99 10 – 19

Fax: 0 09 38 / 99 10 – 40

E-Mail:

 

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (03.11.2015)

 

Erster Bürgermeister Torsten Gebhardt und die beiden Vertreter der Deutschen Telekom Technik GmbH Herr Michael Keller und Herr Ulrich Adams haben am 03.11.2015 bzw. 11.11.2015 den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau in der Gemeinde Röslau unterzeichnet. Die Stellungnahme der Gemeinde Röslau bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) finden Sie unter nachstehendem Link:

 

Stellungnahme der Gemeinde Röslau zum Kooperationsvertrag

 

Gemeinde Röslau, den 03.12.2015

Gebhardt 1. Bürgermeister

 

Für Rückfragen steht Ihnen der Breitbandpate der Gemeinde Röslau,

Herr Stefan Raithel zur Verfügung.

 

Tel.: 0 92 38 / 99 10 – 19

Fax: 0 09 38 / 99 10 – 40

E-Mail:

 

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid vom 05.10.2015 (17.11.2015)

 

Die Gemeinde Röslau hat den von der Regierung von Oberfranken erstellten positiven Förderbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern erhalten.

 

Der Förderbescheid wurde am 13. November 2015 vom Bayerischen Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Herrn Dr. Markus Söder, an den Ersten Bürgermeister Torsten Gebhardt überreicht.