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Aufruf zur Bewerbung als Seniorenbeirat

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

in der Gemeinde Röslau wird ein Seniorenbeirat gebildet. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind ehrenamtlich tätig.

 

Bewerbungen können noch bis 09. Juni 2023 bei der Gemeinde Röslau,

Herrn Heinz Hager, Zi.Nr. 001,

Tel.: 09238/991011, Fax.: 09238/991040, E-Mail: ,

abgegeben werden.

 

Voraussetzungen:

Wählbar ist jede/jeder Gemeindeangehörige nach Art. 15 Abs. 1 GO, die/der am Wahltag das 60. Lebensjahr überschritten hat und nicht nach dem Gemeindewahlrecht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

 

Nicht wählbar sind Mitglieder des Gemeinderates und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt 3 Jahre.

 

Aufgabe des Seniorenbeirats ist es, die Interessen und Anliegen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner (Senioren) auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischem Gebiet zu vertreten. Zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören insbesondere beratende Stellungnahmen und Empfehlungen für den Gemeinderat und dessen Ausschüsse in allen Angelegenheiten, die Senioren betreffen.

 

Die Organe der Gemeinde fördern und unterstützen den Seniorenbeirat in seinem Wirken und unterrichten ihn bei allen Angelegenheiten, die Belange von Senioren berühren. Sie beziehen ihn in die Entscheidungsfindung ein.

 

Der Seniorenbeirat besteht aus 5 gewählten Mitgliedern und bis zu 5 Nachrückern.

Die Wahl erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates. Bei mehreren Bewerberinnen und Bewerbern (über 5 Personen) werden die Bewerberinnen und Bewerber durch den Gemeinderat nach dem in Art. 51 Abs. 3 GO in der jeweils geltenden Fassung genannten Wahlmodus gewählt.

 

Entschädigungen für die Teilnahme an den Sitzungen und Besprechungen werden nicht gewährt. Für die Mitglieder des Seniorenbeirates besteht bei der Ausübung ihres Amtes Versicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband Bayern (gesetzlicher Unfallschutz) und bei der kommunalen Haftpflichtversicherung der Gemeinde.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates, die über folgenden Link auf der Gemeindehomepage aufgerufen werden kann: Gemeinde Röslau (roeslau.de)

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Röslau
Mo, 15. Mai 2023

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