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Erwerbsminderungsrente - Zuschlag ab 01. Juli 2024

Sehr geehrte Damen und Herren, 

im Jahr 2001 wurden die Erwerbsminderungsrenten mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit neu gestaltet. Es wurden unter anderem Abschläge eingeführt, die zur Senkung des Rentenniveaus der EM-Renten führten. 
Seit dem Jahr 2014 wurden die Leistungen bei Erwerbsminderungsrenten dann allerdings erheblich verbessert. 

Die Verbesserung lag hauptsächlich an der Erhöhung der Zurechnungszeit, die 2014 um zwei Jahre vom 60. Lebensjahr auf 62 angehoben wurde, 2018 erfolgte eine weitere Anhebung auf 62 Jahre und drei Monate. 
Seit 2019 wird die Zurechnungszeit stufenweise weiter angehoben, bis sie ab Rentenbeginn im Jahr 2031 auf das 67. Lebensjahr berechnet wird. 
Diese Verbesserungen galten nur für Rentenneuzugänge. 

Diejenigen, die bereits zuvor eine EM-Rente bezogen haben, konnten von diesen Änderungen nicht oder nur teilweise profitieren. Auch die Personen, die eine EM-Rente bezogen haben, die in eine Altersrente umgewandelt wurde, erhielten keine Verbesserungen. Gleiches galt für nachfolgende Hinterbliebenenrenten. 

Das ändert sich zum 1. Juli 2024 durch das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz. 
Ab Juli 2024 wird den Bestandsrentnern, deren Rente zwischen den Jahren 2001 und 2018 begonnen hat, ein Zuschlag gezahlt. Dies gilt auch für Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten, bei denen eine Zurechnungszeit berücksichtigt wurde. 
Die Umsetzung bzw. die genaue Berechnung des Zuschlags, wie im EM-Renten-Bestandverbesserungsgesetz vorgesehen, ist zum 1. Juli 2024 technisch noch nicht möglich. 

Es wird daher an alle Berechtigten ab Juli 2024 - getrennt von der Rentenzahlung - ein vereinfachter Zuschlag jeweils Mitte des Monats ausgezahlt. Ab Dezember 2025 soll der berechnete Zuschlag mit der laufenden Rente ausgezahlt werden. Das Gesetz für diese Übergangslösung ist noch im Gesetzgebungsverfahren (Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung). 

Genauere Information und einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie hier: 

Meldungen | Umsetzung des Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungs­gesetzes | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) 

Wichtigste Aussage: Alle Rentenbezieher, die berechtigt sind einen Zuschlag zu erhalten, bekommen diesen automatisch. Ein Antrag ist nicht notwendig! 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 17. April 2024

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